Aufnahme

Frühförderung ist für die Familien kostenlos.
Sie melden Ihr Kind telefonisch oder persönlich in unserer Stelle an. Auch kann Ihr Kinderarzt das Kind anmelden. Wir nehmen Ihre persönlichen Daten entgegen, daraufhin meldet sich eine Mitarbeiterin bei Ihnen, um einen persönlichen Termin mit Ihnen zu vereinbaren.
Komplexleistung
Für das Angebot Komplexleistung benötigen Sie eine Verordnung über eine „Interdisziplinäre Diagnostik“ von Ihrem Kinderarzt.
Folgendes passiert in der Eingangsdiagnostik für die Komplexleistung:
- Informations- und Anamnesegespräch mit einer pädagogischen Mitarbeiterin
- Heilpädagogische Diagnostik (Standardisiertes Testverfahren, Verhaltensbeobachtung)
- Untersuchung und medizinische Anamnese mit unserer Kinderärztin
- Therapeutische Befunderhebung durch mind. eine therapeutische Fachrichtung (Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie, Psychologie)
- Besprechung im interdisziplinären Team/Entwicklung eines Förder- und Behandlungsplans
- Elterngespräch zur Vorstellung der Diagnostikergebnisse und des Förder- und Behandlungsplans
Auf Ihren Wunsch stellen wir dann mit Ihnen einen Antrag der Kostenübernahme für die Komplexleistung beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und Ihrer Krankenkasse. Nach der Prüfung durch den LWL erhalten Sie dann einen Bescheid.
Solitärleistung Heilpädagogik
Für die Frühförderung als Solitärleistung Heilpädagogik benötigen Sie zunächst keine Unterlagen.
Folgendes passiert in der Eingangsdiagnostik für die Solitärleistung Heilpädagogik:
- Informations- und Anamnesegespräch mit einer pädagogischen Mitarbeiterin
- Heilpädagogische Diagnostik (Standardisiertes Testverfahren, Verhaltensbeobachtung)
- Entwicklung eines Förderplans
- Elterngespräch zur Vorstellung der Diagnostikergebnisse und des Förderplans
Auf Ihren Wunsch stellen wir dann mit Ihnen einen Antrag der Kostenübernahme für die Solitärleistung Heilpädagogik beim Kreis Coesfeld. Dazu benötigen wir dann eine Bescheinung Ihrer Kinderärztin/Ihres Kinderarztes. Der Kreis Coesfeld prüft den Antrag und bittet Sie zur Untersuchung des Kindes bei der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt), daraufhin erhalten Sie einen Bescheid über die Kostenübernahme durch den Kreis Coesfeld.
Therapie
Für ein Solitärangebot Therapie (Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie) benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Hier ist keine weitere Diagnostik erforderlich.

Kontakt
Frühförderung
Leitung
Anne Sulek
Neustraße 1b
59348 Lüdinghausen
Adresse in google maps
Telefon: 02591 9477-11
Fax: 02591 9477-20
a.sulek(at)kinderheilstaette.de
fruehfoerderung@
kinderheilstaette.de
Fachbereichsleitung
Frühförderung und Kindertagesstätten
Sandra Rolf
Tel. 02596 58-452
s.rolf(at)kinderheilstaette.de
